Kombinieter Verkehr als Teil des intermodalen Verkehrs

Der kombinierte Verkehr, kurz KV, ist eine Form des intermodalen Verkehrs. Auch hier werden die Ladeeinheiten von zwei oder mehr Verkehrsträgern transportiert, ohne umgeschlagen zu werden. Jedoch wird beim kombinierten Verkehr der Vor - und Nachlauf mit dem Lkw so kurz wie möglich gehalten und der Hauptlauf, also der größte Teil der Strecke, mit Schiffen oder Zügen abgedeckt. Ziel in der Transportkette ist, wie beim intermodalen Verkehr, die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten und die Vorteile der verschiedenen Verkehrsmittel optimal miteinander zu kombinieren.

Besonderheiten des kombinierten Verkehrs

Voraussetzung für den kombinierten Verkehr ist eine maximale Entfernung im Vor- bzw. Nachlauf von 200 km Straße zum Schienen-Terminal und von 150 km Straße zum Wasser-Terminal. Außerdem dürfen Fahrzeuge, die Teil des KVs sind, im Vor- und Nachlauf ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen haben. Das sind vier Tonnen mehr als Fahrzeuge, die ohne kombinierten Verkehr unterwegs sind. Zudem gelten für diese Fahrzeuge Ausnahmen von Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienzeit und eine Verringerung der KFZ-Steuer. Durch den Transport über Schiene oder Wasser werden zudem die Straßen entlastet, die Mautkosten entfallen im Hauptlauf und es können mehr Ladeeinheiten auf einem Verkehrsträger über eine lange Strecke befördert werden.

Unterschied begleiteter und unbegleiteter kombinierter Verkehr

Es wird zwischen begleitetem und unbegleitetem kombinierten Verkehr unterschieden. Den größten Teil des kombinierten Verkehrs stellt der unbegleitete dar – dieser wird auch als Behälterverkehr bezeichnet. Hier werden die Güter in Ladeeinheiten, wie Container, Wechselbehälter und Sattelauflieger, direkt auf Schiffe oder Züge geladen. Beim begleiteten kombinierten Verkehr, oder auch Huckepack-Verkehr, wird das begleitende Motorfahrzeug direkt auf das Schiff (RoRo-Verfahren) oder auf den Zug (Rollende Landstraße) verladen und der Fahrer des Lkw oder Sattelzugs reist an Bord mit. So können die Fahrer ihre gesetzlichen Ruhezeiten an Bord machen. Jedoch sind nicht alle Züge darauf ausgerichtet einen Lkw oder Sattelzug zu transportieren und es wird viel Totlast durch die Fahrzeuge transportiert. Aus diesen Gründen werden die unbegleiteten häufig den begleiteten kombinierten Verkehren vorgezogen.

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