Häufig gestellte Fragen
Clearingbeteiligte sind automatisch alle an der Abwicklung der Sendung beteiligten Partner. Weitere Beteiligte können je nach Geschäftsprozess beliebig definiert werden (Gateways/HUBs, Netzwerk-Zentralen, externe Dienstleister, Frachtführer, Versender/Auftraggeber) und ihre Leistungen werden dann in der Clearingabrechnung berücksichtigt. Auch eine zentrale Clearingstelle spielt eine Rolle. Dabei kann die Abrechnung über eine zentrale Clearingstelle (Clearingnehmer/-geber) erfolgen. Natürlich kann dies auch ein externer Dienstleister sein, der die komplette Zahlungsabwicklung übernimmt.
Implementierte Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten den sicheren Austausch von sensiblen Daten, einschließlich verschlüsselter Kommunikation und Zugriffskontrollen.
Nein, EIKONA Freight Clearing ist für Unternehmen jeder Größe relevant, da es dazu beiträgt, Logistikprozesse zu optimieren, Kosten zu kontrollieren und die Zusammenarbeit mit Partnern zu verbessern.