Ausblick auf das Jahr 2021 – Was wir datenschutzrechtlich erwarten dürfen

Björn Holeschak, Leiter Datenschutz EIKONA Systems GmbH
Ein Bild eines Smartphones ist im Vordergrund zu sehen.

Ein neues Jahr hat begonnen und gemäß dem Spruch „Neues Jahr, neues Glück“ stehen die Chancen besser, dass es wieder bergauf geht. Damit das auch im Datenschutz so bleibt, haben wir einen kleinen Ausblick erstellt, um gut vorbereitet zu sein.


Heikles Thema: Brexit

Der Brexit ist nach wie vor ein heikles Thema, besonders jetzt, da zum 31.12.2020 die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase ausgelaufen ist. Eine Verlängerung gibt es nicht mehr, so dass das Vereinigte Königreich mit Jahreswechsel nicht mehr Teil des Binnenmarkts und der Zollunion ist. Die Folge ist, dass GB ab jetzt als Drittland im Sinne der DSGVO gilt und eine Übermittlung personenbezogener Daten nicht mehr ohne weiteres möglich ist.


Sie sollten daher umgehend prüfen, ob Sie Kunden oder Dienstleister mit Sitz im Vereinigten Königreich haben. Hier ist es dringend notwendig, eine anderweitige Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten herzustellen. Die EU ist zwar bemüht einen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO zu erlassen. Bis dieser jedoch wirklich zum Tragen kommt, sollten Unternehmen bspw. auf die Standarddatenschutzklauseln zurückgreifen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 


Cookie-Banner trägt erste Früchte

Das im Oktober 2019 durch den EuGH erlassene Urteil über Cookies und Consent-Banner trägt nun die ersten Früchte. Das Landgericht Rostock stellte in seinem kürzlich verhängten Urteil klar, dass vorausgewählte Cookies, die durch den Nutzer manuell abgewählt werden müssen (Opt-Out), nicht zur wirksamen Einholung einer Einwilligung geeignet sind. Weiterhin sprach das Gericht auch die Gestaltung des Cookie-Banners an: Das optische Hervorheben des „Akzeptieren“ Buttons, wodurch andere Auswahlmöglichkeiten wie „Nur notwendige Cookies akzeptieren“ in den Hintergrund treten und nicht mehr als klickbares Element wahrgenommen werden, ist ebenfalls nicht ausreichend, um eine wirksame Einwilligung einzuholen. Das heißt, dass viele Consent-Banner nach wie vor gegen die DSGVO verstoßen.

An dieser Stelle ist auch zu beachten, dass die Aufsichtsbehörden dieses Jahr vermehrt Prüfungen „aus der Ferne“ durchführen möchten. Das heißt, sie werfen einen Blick auf die Webseiten der Unternehmen und können somit feststellen, ob eine wirksame Einwilligung der Benutzer eingeholt wird oder nicht. Prüfen Sie daher auch, ob die Cookie-Banner auf Ihrer Webseite den aktuellen Anforderungen entsprechen. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob auf Ihrer Webseite Handlungsbedarf besteht. Sprechen Sie uns an!


Bundesdatenschutzgesetz: neue Gesetze in Aussicht

Vom Gesetzgeber ist es vorgesehen, eine Evaluierung des aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durchzuführen. Diese Evaluierung wird durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) mithilfe eines Fragebogens durchgeführt.

Weiterhin wird mit großer Wahrscheinlichkeit ein neues Datenschutzgesetz in Deutschland verabschiedet. Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (kurz: TTDSG) soll Klarheit im Bereich der elektronischen Kommunikation durch Endnutzer bringen. Eine offizielle Ankündigung seitens des Gesetzgebers gab es noch nicht, da der Gesetzesentwurf lediglich geleakt wurde. Wann es letzten Endes soweit sein wird, wird sich zeigen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Björn Holeschak
Björn Holeschak
Teamlead Datenschutz

Mit seiner tiefgehenden Datenschutzexpertise stellt er sich jeden Tag aufs Neue den Herausforderungen des Datenschutzes. Er kennt die Gefahren und Stolpersteine ganz genau und berät seine Kunden praxisnah.


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