Entlastung durch Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter
Die neue Steuerregel gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021. Zukünftig können Anschaffungen im Bereich Digitale Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung vollständig steuerlich berücksichtigt werden. Bisher mussten derartige Anschaffungen bei Überschreitung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) von 800 € netto über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben werden.
Unternehmen sollen so auf jeden Fall Wirtschaftsgüter wie Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Datenverarbeitung zu 100% im Jahr der Anschaffung abschreiben können. Noch ist nicht abschließend bekannt, welche digitalen Wirtschaftsgüter von dieser Regelung zur Sofortabschreibung betroffen sein sollen und inwieweit komplexe Hardware wie
- Netzwerkinfrastruktur,
- Server,
- Datacenter,
- Firewalls
inbegriffen sind.
Sofortabschreibung 2021: Invest in neue Technik lohnt sich
Kann auch ein Arbeitnehmer die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter in Anspruch nehmen?
Von der neuen Steuerregel profitieren nicht nur Unternehmen, sondern alle Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten müssen: „Das sind gute Nachrichten auch für alle, die gerade im Homeoffice arbeiten“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zu dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Er beziffert den finanziellen Impuls auf 2,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Für die Digitalwirtschaft könnte die Sofortabschreibung 2021 ein treibender Motor sein. „Das ist eine wichtige Maßnahme, die sowohl Berufstätige entlastet als auch dem Absatz von Hard- und Software Auftrieb geben kann“, sagt Thomas Kriesel, Bereichsleiter Steuern, Unternehmensrecht und -finanzierung beim Digitalverband Bitkom. Die Geltendmachung von Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben wird also vereinfacht, da die Ausgaben nicht mehr über mehrere Jahre verteilt in der Steuererklärung analog zur Nutzungsdauer angegeben werden müssen. Die Sofortabschreibung wird demnach Allen steuerliche Erleichterungen bringen, die Hard- und Software für ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit benötigen.